Nach Schießerei: Täter wegen Körperverletzung angeklagt

Der mutmaßliche Gewehrschütze von der Weißenburger Straße kommt doch nicht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Der 33-jährige Dortmunder ist jetzt nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Das Gericht habe die Anklage wegen versuchten Mordes nicht zugelassen, sagte Presserichter Thomas Jungkamp auf Nachfrage.

© Axel Ruch / VN24.nrw

Keine Tötungsabsicht

Der Angeklagte hatte einem 32-jährigen Dortmunder im vergangenen Juni mit einem Gewehr ins Bein geschossen. Da er danach nicht weitergeschossen habe, obwohl er die Möglichkeit gehabt hätte, ließe den Vorwurf des versuchten Mordes nicht zu, argumentierte die Kammer.

Auch der gezielte Schuss ins Bein aus zwei Metern Entfernung spricht demnach gegen eine Tötungsabsicht. Die Polizei hatte nach dem Schuss am Vormittag mit einem Großaufgebot nach dem 33-Jährigen gefahndet, bevor sie ihn gegen 19.00 Uhr in Eving festnehmen konnte. Der Mann sitzt weiterhin in U-Haft.

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