Nachbar zu lebenslanger Haft verurteilt
Veröffentlicht: Freitag, 29.03.2019 16:45
Der Mörder eines 66-jährigen Rentners aus Bövinghausen ist vom Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte seinen Nachbarn erstochen, weil dieser ihm nicht sein Auto ausleihen wollte. Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft. Deshalb wird er nach Ablauf der Haftzeit in der Sicherungsverwahrung untergebracht.
Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung entgegen. Unmittelbar zuvor hatte er noch einmal versucht, die Richter von seiner Notwehr-Version zu überzeugen. Wenn er seinen Nachbarn kaltblütig ermordet hätte, würde er auch vor Gericht dazu stehen, sagte der 40-Jährige. Die Richter sind jedoch anderer Meinung. Sie glauben nicht, dass der Rentner als erstes zum Messer griff und den Angeklagten attackierte. Schließlich hatten mehrere Zeugen den 66-Jährigen als ruhigen und friedfertigen Mann geschildert, der niemandem grundlos etwas antun würde.