Nachbar zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Mörder eines 66-jährigen Rentners aus Bövinghausen ist vom Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte seinen Nachbarn erstochen, weil dieser ihm nicht sein Auto ausleihen wollte. Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft. Deshalb wird er nach Ablauf der Haftzeit in der Sicherungsverwahrung untergebracht.  

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Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung entgegen. Unmittelbar zuvor hatte er noch einmal versucht, die Richter von seiner Notwehr-Version zu überzeugen. Wenn er seinen Nachbarn kaltblütig ermordet hätte, würde er auch vor Gericht dazu stehen, sagte der 40-Jährige. Die Richter sind jedoch anderer Meinung. Sie glauben nicht, dass der Rentner als erstes zum Messer griff und den Angeklagten attackierte. Schließlich hatten mehrere Zeugen den 66-Jährigen als ruhigen und friedfertigen Mann geschildert, der niemandem grundlos etwas antun würde.

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