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Neue Corona-Lockerungen ab 15. Juni in NRW

Ab Montag (15. Juni) treten in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Corona-Lockerungen in Kraft. Diese beziehen sich unter anderem auf Veranstaltungen, private Feste, Sport und Freizeiteinrichtungen. Hier bekommt ihr einen Überblick.

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.06.2020 15:07

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Corona-Lockerungen im Überblick

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Veranstaltungen

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  • Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen gelten weitere Anforderungen wie bspw. besondere Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte.
  • Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann die Abstandsregelung von 1,5 Metern entfallen, wenn Sitzpläne erstellt und die Rückverfolgung der Teilnehmer sichergestellt werden können. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind.
  • Großveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
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Private Feste

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Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt.

Ausnahmen: Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können unter Auflagen wieder mit höchstens 50 Teilnehmern stattfinden. Hygieneregeln müssen beachtet werden und auch hier muss eine Rückverfolgung der Teilnehmer gewährleistet sein.

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Handel, Museen, Gastronomie

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Die Flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel, in Museen und Zoos wird auf eine Person pro sieben Quadratmetern der Fläche erweitert. Auch Bars können wieder öffnen wenn sie sich an Hygiene- und Infektionsschutzstandards halten.

Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

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Grillen, Freizeiteinrichtungen

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  • Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen wieder erlaubt.
  • Floh- und Trödelmärkte können wieder stattfinden. Auch hier müssen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
  • Vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.
  • Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können unter Auflagen öffnen. Auch Erlebnis- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
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Sport

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  • Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich.
  • Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss die Rückverfolgung der Teilnehmer gewährleistet sein.
  • Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung der Hygienekonzepte auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
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Maskenpflicht verlängert

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Die Maskenpflicht wird bis 1. Juli 2020 verlängert.

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