Neue Mietpreisbremse in Dortmund
Veröffentlicht: Montag, 03.06.2019 12:30
Seit Beginn des Monats gilt auch in Dortmund eine neue Kappungsgrenze für Mietsteigerungen. Demnach gilt hier jetzt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. Erhöhungen der Kaltmiete dürfen diese Grenze innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Bisher waren 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren zulässig. Maßstab für eine Mieterhöhung sei der Mietspiegel, sagte der wohnungspolitische Sprecher des Mietervereins, Tobias Scholz. Mieter müssten Mieterhöhungen kritisch prüfen, so Scholz.
Die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung des Landes ist am 1. Juni in Kraft getreten. Neben Dortmund sind auch Bochum, Essen und Mühlheim neu in die Verordnung mit aufgenommen worden. Es dürfe nur die ortsübliche Miete verlangt werden, so Scholz. Mieter hätten mindestens zwei Monate Zeit, um eine Mieterhöhung zu prüfen.