Neue Regeln für Schwimmabzeichen

Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln um ein Schwimmabzeichen zu bekommen. Das Ziel: Mehr Sicherheit.

Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold – seit dem 1.1.2020 haben sich die Regeln für die Schwimmabzeichen in Deutschland geändert. Ziel laut  Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS), ist es die Definition des „Sicher Schwimmen Könnens“ zu präzisieren und in den Prüfungsbedingungen abzubilden. Das Seepferdchen-Abzeichen reicht da nicht, sagen Experten. Erst ab Bronze gilt man als sicherer Schwimmer.

Sicherheit steht an erster Stelle

Die neuen Regeln sollen die Sicherheit fördern. Schließlich können immer weniger Menschen in Deutschland vernünftig schwimmen. Das hat laut Experten mehrere Gründe. Zum einen hat es mit der Zuwanderung aus Ländern zu tun, in denen es keinen oder kaum Schwimmunterricht gibt. Viel gravierender ist allerdings der Wegfall von Schwimmflächen. Zum einen machen immer mehr Schwimmbäder zu, andere werden zu Spaßbädern umgebaut. Laut DLRG sind 59 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer. Da setzten die neuen Regeln an. Beispiel Bronze: Bisher galt die Vorgabe, 200 Meter in höchstens 15 Minuten schwimmen. Jetzt gilt: 15 Minuten ohne Halt und Hilfe im tiefen Wasser schwimmen zu können und dabei mindestens 200 Meter zurückzulegen.

Anforderungen Seepferdchen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
  • Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Kenntnis von Baderegeln

Anforderungen Bronze

Praktische Prüfungsleistungen

  • einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes (z.B.: kleiner Tauchring)
  • ein Paketsprung vom Startblock oder 1 m-Brett
  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnis von Baderegeln

Anforderungen Silber

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 400 m zurückzulegen, davon 300 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 100 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • 10 m Streckentauchen mit Abstoßen vom Beckenrand im Wasser
  • zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B.: kleiner Tauchring)
  • Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung erfasst die Kenntnisse von Baderegeln und Verhalten zur Selbstrettung (z.B. Verhalten bei Erschöpfung, Lösen von Krämpfen)

Anforderungen Gold

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 800 m zurückzulegen, davon 650 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 150 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • Startsprung und 25 m Kraulschwimmen
  • 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen
  • 10 m Streckentauchen aus der Schwimmlage (ohne Abstoßen vom Beckenrand)
  • dreimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B.: kleiner Tauchring) innerhalb von 3 Minuten
  • Ein Sprung aus 3m Höhe oder 2 verschiedene Sprünge aus 1m Höhe
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
  • Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von Baderegeln sowie von der Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)


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