Neueinteilung der Wahlkreise

Die Stadt Dortmund muss die Wahlkreise für die Kommunalwahl im kommenden September neu einteilen. Grund dafür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach ist für die Einteilung der Wahlkreise nicht mehr die Wohnbevölkerung maßgeblich, sondern die Anzahl der Wähler (Wahlbevölkerung).

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Darüberhinaus dürfen die einzelnen Wahlkreise nicht mehr als 15% (statt bisher 25 %) von der Durchschnittsgröße nach oben oder unten abweichen. Da diese Toleranzgrenze bei der Einteilung im vergangenen Jahr noch nicht bekannt war, müsse nun ein Teil der 40 Wahlkreise in Dortmund neu zugeschnitten werden, sagte Rechtsdezernent Norbert Dahmen.

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