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NRW: Testpflicht am Arbeitsplatz für Urlaubsrückkehrer
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NRW: Testpflicht am Arbeitsplatz für Urlaubsrückkehrer

Für Urlaubsrückkehrer gilt in NRW am Arbeitsplatz künftig eine Corona-Testpflicht. Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen. Das sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch in Düsseldorf.

Veröffentlicht: Mittwoch, 07.07.2021 14:43

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Keine Testpflicht bei Krankheit oder Homeoffice

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Laut Land NRW müssen Beschäftigte, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, und nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, ein negatives Testergebnis vorweisen. Der Test ist nach Rückkehr am ersten Tag am Arbeitsplatz vorzuweisen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

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