
Oberverwaltungsgericht bestätigt: Keine Runen auf Friedhöfen
Das Oberverwaltungsgericht hat der Stadt Dortmund Recht gegeben. Auf Dortmunder Friedhöfen dürfen keine Runenzeichen abgebildet werden.
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Runen mit nationalsozialistischem Hintergrund
Die Stadt Dortmund hat angeordnet, dass es keine Runen auf Dortmunder Friedhöfen geben darf. Das Oberverwaltungsgericht hat der Stadt jetzt Recht gegeben. Der Hintergrund: Auf dem Grab des für fünf Jahren verstorbenen Dortmunder Rechtsextremisten Siegfried Borchardt wollte dessen Freund einen Grabstein mit Runenzeichen aufstellen lassen. Die Runen sind zwar nicht verboten, aber sie stehen laut OVG in einem erkennbaren Zusammenhang mit der Nazi-Zeit. Die Stadt hatte befürchtet, dass die Grabstelle des Mannes, der in der Szene auch als SS-Sigi bekannt war, zu einer Pilgerstätte für Neonazis wird. Das Runen-Verbot sei deshalb gerechtfertigt, so das Gericht. Der Freund des Verstorbenen streitet schon seit mehreren Jahren darüber, wie der Grabstein gestaltet werden sollte.