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Wasserhahn (Draußen), Symbolbild.
© Symbolbild / Pixabay
Wasserhahn (Draußen), Symbolbild.
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OVG Urteil: Profitieren wir in Dortmund?

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Entscheidung über Abwassergebühren getroffen, die auch Auswirkungen auf die Gebührenzahler in Dortmund haben könnte. Konkret ging es um einen Kläger aus Oer-Erkenschwick.

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.05.2022 09:50

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18 Prozent zu viel gezahlt

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Das Gericht hat entscheiden, dass die Stadt dort die Abschreibungen und Zinsen so berechnet habe, dass sie die Kosten für die Anlage am Ende überschritten. Der konkrete Bescheid für den Kläger war um 18 Prozent zu hoch. Von der Stadt Dortmund hieß es auf Anfrage, Grundlage für die Widersprüche in Dortmund sei allerdings ein Musterklageverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

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Abwarten

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Erst nach dessen Beschluss könnten weitere Vorgehen geprüft und entschieden werden. Sollte die Stadt Oer-Erkenschwick Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, wird sich das Verfahren weiter verzögern. Aus der Urteilsbegründung werde dann ersichtlich, ob der Sachverhalt auch auf Dortmunder Verhältnisse übertragbar ist.

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