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Pressefreiheit: Stadt Dortmund verletzt Grundgesetz
© Radio 91.2
Das Landgericht Dortmund
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Pressefreiheit: Stadt Dortmund verletzt Grundgesetz

Die Stadt darf in ihrem Onlineauftritt "dortmund.de" künftig nur noch über kommunale Themen berichten. Das Landgericht hat einer Klage des Verlags Lensing-Wolff stattgegeben. Dabei stellten die Richter klar, dass sich Städte nur in sehr engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse bewegen dürfen.

Veröffentlicht: Samstag, 09.11.2019 11:48

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Interviews mit Modebloggerinnen, Berichte über Spiele des BVB oder Artikel über Meisterschaften im Unterwasser-Rugby: Mit solchen Texten hat die Stadt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz verstoßen. Dort sei nämlich geregelt, dass der Staat keinen Einfluss auf die Presse nehmen dürfe. Und dazu zähle eben auch, dass er sich nicht genauso wie ein privates Medienunternehmen verhalten dürfe. Die Stadt prüft nun, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Die Entscheidung des Landgerichts ist bundesweit die erste, die sich mit der inhaltlichen Ausgestaltung städtischer Onlineportale befasst hat.

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