Recht im Radio: Wer muss im Winter den Schnee wegräumen?
Veröffentlicht: Freitag, 02.12.2022 11:38
Der Winter steht vor der Tür und der nächste Schnee kommt bestimmt. Wenn die Gehwege verschneit oder vereist sind, wer muss dann eigentlich ran? Unser Radio-Rechtsanwalt Dr. Maximilian Stahm klärt auf.
Wer muss Schnee räumen?
Bevor der erste Schnee in diesem Winter fällt, erklärt Radio-Rechtsanwalt Dr. Maximilian Stahm, wer für die Schneeräumung zuständig ist.
Räumpflicht kann als Eigentümer auf Mieter übertragen werden
Der Eigentümer kann die Räumpflicht auf andere oder Mieter übertragen. Allerdings sollte das unbedingt im Mietvertrag verankert sein.
Nicht zu Hause? Dann unbedingt für Ersatz sorgen
Und wenn ich im Urlaub bin? Bin ich dann raus aus der Haftung? Nein, man muss für Ersatz sorgen, erklärt Maximilian Stahm.
Kernzeiten beachten
Was passiert, wenn ich den Schnee räume, es aber kurz darauf wieder weiter schneit? Dies wird in den jeweiligen Satzungen der Städte und Kommunen geregelt.
Generell gilt eine Kernzeit, meistens 7 bis 20 Uhr. In dieser Zeit muss Schnee nach Beendigung des Schneefalls unverzüglich geräumt werden.