Rechtsmediziner widerspricht Aussagen des Angeklagten

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 35-jährigen Frau in der Nordstadt hat sich der angeklagte Ehemann erstmals selbst zu den Vorwürfen geäußert. Der 59-Jährige beteuerte vor dem Schwurgericht, er habe seine Frau nicht geschlagen. Die tödlichen Verletzungen müsse sie sich bei einem Sturz von der Treppe zugezogen haben, sagte der Angeklagte.

Sitzungssaal Landgericht
© Landgericht Dortmund

Rechtsmediziner widersprechen der Aussage

Bei der Obduktion wurden zahlreiche stark blutende Verletzungen am Kopf der Frau festgestellt. Der Arzt hält es für unmöglich, dass diese allein von einem Treppensturz stammten. Seiner Meinung nach muss die Frau außerdem mehrfach brutal geschlagen worden sein. Dazu passen auch die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung des Angeklagten.

Noch Stunden nach dem Auffinden der Leiche war sein rechter Handrücken rot verfärbt und stark angeschwollen. Das sei ein typischer Hinweis auf ausgeteilte Faustschläge, so ein Rechtsmediziner.

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