Rechtsstreit um «Hannibal»-Hochhaus in Dortmund: Oberverwaltungsgericht prüft Räumung
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.05.2025 10:25
Acht Jahre nach der Räumung des «Hannibal»-Hochhauses prüft das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Stadt Dortmund.

OVG prüft Räumung des Hannibal in Dortmund
Knapp acht Jahre nach der Räumung des «Hannibal»-Hochhauses in Dortmund-Dorstfeld befasst sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Geschehen. In einer mündlichen Verhandlung am 11. Juni 2025 wollen die Richter klären, ob die Anordnung der Stadt Dortmund rechtmäßig war, den Gebäudekomplex aus Brandschutzgründen sofort zu räumen. Auch das anschließende Nutzungsverbot für die Wohnungen wird auf den Prüfstand gestellt.
Dortmund: Mängel beim Brandschutz Grund für Räumung
Im September 2017 hatte die Stadt Dortmund wegen Mängeln beim Brandschutz die kurzfristige Räumung des Wohnkomplexes mit mehr als 400 Wohnungen angeordnet. Binnen Stunden wurde das Haus geräumt und durfte nicht mehr bewohnt werden. Die Bewohner mussten kurzfristig bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unterkommen oder eine Notunterkunft der Stadt Dortmund nutzen. Zwischen der Stadt Dortmund und dem Besitzer entbrannte ein Streit. Inzwischen werden die Wohnungen modernisiert und sollten Ende des Jahres wieder bezogen werden.
Stadt Dortmund mit Schlappe in erster Instanz
In erster Instanz hatte die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Teilschlappe erlitten: Zwar sei das Nutzungsverbot rechtmäßig gewesen, nicht allerdings die Räumung. Mit der Anordnung habe sich die Stadt an die Mieter und nicht an die Klägerin als damalige Eigentümerin richten müssen, hieß es. Nun wird das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen erneut prüfen.