Anzeige
Rückschlag für den Angeklagten
© Archiv
Nicole-Denise Schalla
Teilen: mail

Rückschlag für den Angeklagten

Im Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla vor rund 25 Jahren musste der Angeklagte einen Rückschlag hinnehmen. Ralf H. hatte behauptet, nach zwei Hand-Operationen in den 1970er-Jahren gar nicht mehr in der Lage gewesen zu sein, eine Frau zu erwürgen. Genau dafür gibt es laut Aussage eines medizinischen Gutachters jedoch keinerlei Hinweise.

Veröffentlicht: Montag, 12.08.2019 12:45

Anzeige

Keine Beeinträchtigung der Hände

Anzeige

Handchirurg Dr. Wolfram Teske aus Hagen hatte den Angeklagten extra im Gefängnis besucht. Das Ergebnis: Die Handball-Verletzungen aus den 1970er-Jahren sind weitgehend folgenlos verheilt. Die Handlungsfähigkeit der Hände sei nicht beeinträchtigt. Es seien auch keine Hinweise auf eine jahrelange Schonhaltung festzustellen. Das heißt letztendlich nichts anderes, als dass Ralf H. sehr wohl in der Lage gewesen sein könnte, Nicole-Denise Schalla zu erwürgen. Den Richtern scheint das offenbar auch zu reichen. Sie wollen den Prozess nun zügig zu Ende bringen und am 4. Oktober das Urteil verkünden. 

Anzeige
Anzeige
Anzeige