Schalla-Prozess: Angeklagter bleibt in Untersuchungshaft

Der Angeklagte im Mordfall Nicole-Denise Schalla bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Ralf H. nicht vorzeitig entlassen werden muss, weil er weiterhin dringend verdächtig ist, die Schülerin im Herbst 1993 getötet zu haben. Wann der im März geplatzte Prozess von vorne beginnt, steht noch nicht fest.

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Neubeginn des Prozesses

Der Angeklagte sitzt seit Sommer 2018 in Untersuchungshaft und bestreitet die Tat. Belastet wird er jedoch von einer DNA-Spur, die an der Leiche der damals 16-jährigen Schülerin gesichert wurde und ihm zugerechnet wird. Nachdem Ende des Jahres eine Richterin schwer erkrankte und danach nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen konnte, musste das Verfahren ausgesetzt werden. Vor dem Neubeginn wollte der 54-Jährige jetzt seine Freilassung erzwingen. Das Oberlandesgericht entschied jedoch, dass weiter Fluchtgefahr besteht und keine Verfahrensverzögerung vorliegt.

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