Schalla-Prozess vor dem Aus?

Der Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla vor 26 Jahren könnte wegen der Erkrankung einer Richterin platzen. Seit Dezember kann das Schwurgericht die Verhandlung nicht fortsetzen.

© Ruhr Nachrichten

Wird die Richterin auch in den kommenden zwei Wochen nicht gesund, müsste das Verfahren ausgesetzt und von vorne begonnen werden. Anders als in Zivilprozessen gibt es bei Strafverfahren feste Fristen, innerhalb derer die Verhandlung fortgesetzt werden muss. Im Fall Schalla läuft diese noch vor Mitte März aus.

Sollte die erkrankte Richterin bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesund sein, müssten die Richter die Verhandlung offiziell abbrechen und gleichzeitig darüber entscheiden, ob der Angeklagte Ralf H. erst einmal aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss. Bis zu einer Verurteilung hat ein Angeklagter als unschuldig zu gelten. Und Ralf H. sitzt bereits seit Sommer 2018 in Untersuchungshaft.

Weitere Meldungen