Schlüsselpersonen können Notbetreuung für jüngere Kinder nutzen

Ab heute tritt die Regelung zur Notbetreuung von kleinen Kindern im Zuge der Corona-Krise auch in Dortmund in Kraft. Schulen und Kitas sind seit Anfang der Woche geschlossen. Eltern bestimmter Kita-Kleinkinder und von Schülern der Klassen 1 bis 6 können aber trotzdem eine Notbetreuung in ihren jeweiligen Kindergärten und Schulen in Anspruch nehmen. Betreut werden Kinder, die symptomfrei sind und nicht aus einem Risikogebiet kommen.

© Florian Joswig

Notbetreuung nur für "Schlüsselpersonen"

Außerdem müssen die Eltern zu den sogenannten Schlüsselpersonen gehören. Das sind Menschen, die in Positionen zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur arbeiten, zum Beispiel bei der Polizei, in der Krankenpflege oder in Elektrizitätswerken.

Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt

Die Eltern benötigten eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, erklärte Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger. Ein entsprechendes Online-Formular befinde sich auf der Homepage der Stadt. Die Erfahrungen der ersten beiden Wochentage hätten gezeigt, dass nur wenige Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen würden. Das könne sich aber noch ändern, so Schneckenburger.

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