Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist vom Tisch

Nach einem Gutachten verzichtet die Landesregierung auf einen neuen Anlauf für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Das Verfassungsgericht hatte die 2,5 % Hürde bereits vor zwei Jahren gekippt. Auch der Dortmunder Ratsherr Detlef Münch von der Freien Bürgerinitiative hatte gegen die Sperrklausel geklagt.

Umschläge für Wahlzettel
© Tim Reckmann / pixelio.de

Jede Stimme soll bei der Kommunalwahl dasselbe Gewicht haben, mit dieser Begründung hatte das Verfassungsgericht die 2016 von SPD und Grünen und der CDU beschlossenen Sperrklausel in NRW als verfassungswidrig eingestuft. NRW Ministerin Ina Scharrenbach hatte jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Sperrklausel zur Kommunalwahl 2020 doch wieder einzuführen. Der Gutachter hatte sich dagegen ausgesprochen. Bei der Kommunalwahl 2014 hätten mit Sperrklausel 17.000 Stimmen in Dortmund von 6 kleineren Parteien und Wählergemeinschaften nicht gezählt. 

Befürworter der Sperrklausel befürchten eine Zersplitterung. Allerdings wird es weiter eine 2,5 % Hürde geben bei den Wahlen der Bezirksvertretungen. 

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