Sperrung des Weges an den Westfalenhallen stößt auf Ablehnung

Mit einem offenen Brief an die Westfalenhallen und den Planungsdezernenten der Stadt Dortmund wehren sich mehrere Organisationen gegen die Sperrung des Weges zwischen den Hallen für die Öffentlichkeit. Geplant ist, den Weg zwischen Kreuzviertel und Strobelallee zu sperren. Das Bündnis aus insgesamt sechs Organisationen will den Weg für Fußgänger und Radfahrer jedoch offen halten.

Rahmenplanung der Sperrung an der Westfalenhalle.
© Velo City Ruhr

Die Westfalenhallen GmbH will den Weg zwischen den Hallen drei und vier zeitweise oder sogar komplett schließen, um dort im Messebetrieb die Anlieferung oder auch den Auf- und Abbau zu beschleunigen. Außerdem wünschen sich die Hallenbetreiber ein in sich abgeschlossenes Betriebsgelände. Dem Tritt nun das Bündnis entgegen. Der ADFC, der Fußgängerverband FUSS, der Runde Tisch zur Prävention von Kinderunfällen, der Seniorenbeirat der Stadt, sowie der VCD und die Initative VeloCityRuhr fordern zudem eine direkte Anbindung des Weges an eine geplante Lindemann-Brücke über die B1.

Der Weg endet an der Strobelallee.
Der Weg endet an der Strobelallee. © Jan Rocho
Der Weg endet an der Strobelallee.
© Jan Rocho
Wenn die Brücke über die B1 in einem weiten Bogen im Osten endet, muss der Radverkehr sich im Zickzack über die Rampenanlage vor den Hallen 3a und 2 quälen, um den Verbindungsweg zu erreichen.
Wenn die Brücke über die B1 in einem weiten Bogen im Osten endet, muss der Radverkehr sich im Zickzack über die Rampenanlage vor den Hallen 3a und 2 quälen, um den Verbindungsweg zu erreichen.© VeloCityRuhr
Wenn die Brücke über die B1 in einem weiten Bogen im Osten endet, muss der Radverkehr sich im Zickzack über die Rampenanlage vor den Hallen 3a und 2 quälen, um den Verbindungsweg zu erreichen.
© VeloCityRuhr
Fahrrad, Rollstuhl und Rollator im Zweirichtungsverkehr auf 1,5m Breite. Bei einem Sicherheitsabstand von 25 cm zu den Wänden liegt die nutzbare Breite bei 1m. © Velo City Ruhr
Fahrrad, Rollstuhl und Rollator im Zweirichtungsverkehr auf 1,5m Breite. Bei einem Sicherheitsabstand von 25 cm zu den Wänden liegt die nutzbare Breite bei 1m.
© Velo City Ruhr