Springen verboten

Polizei und Bundespolizei im Ruhrgebiet warnen angesichts der aktuellen Witterung davor, von Brücken in Kanäle oder Flüsse zu springen. Das Springen von Brücken sei nicht nur gefährlich, sondern auch verboten, teilt die Bundespolizei mit. Gerade beim geplanten Sprung von Eisenbahnbrücken könne schon der Aufenthalt im Gleisbereich tödlich sein, weil sich moderne Züge fast lautlos nähern.

© Radio 91.2

Außerdem entstehe beim Klettern auf Brückenträgern, Masten oder Schutzeinrichtungen eine gefährliche Nähe zu Oberleitungen der Bahn. Bei einer Spannung von 15.000 Volt müssten die Leitungen nicht einmal berührt werden, damit ein Lichtbogen überspringen könne. Wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich Bremsen müssen, dann würden wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr Bußgelder von bis zu 900 Euro oder sogar Freiheitsstrafen möglich.

Weitere Meldungen