Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Nach dem Urteil wegen der Bluttat am Hörder Bahnhof hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Revision eingelegt.



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Vor einer Woche hatte das Landgericht eine Jugendhaft von sechs Jahren und vier Monaten gegen die heute 17-jährige Täterin beantragt. Sie hatte eine 15-Jahre alte Schülerin bei einem Streit auf dem Parkdeck am Hörder Bahnhof erstochen. Die Richter in erster Instanz hatten die Tat nicht als Totschlag, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet. Jetzt will die Staatsanwaltschaft das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

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