Stadt Dortmund informiert über neue Quarantäne-Regelungen

Seit dem 16. Januar gilt in NRW eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Hier gibt's die Neuerungen im Überblick.

© Symbolbild / Pixabay

10 Tage Quarantäne

Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass Menschen nach einem positiven offiziellen Schnelltestergebnis oder nach einem positiven PCR-Test ohne Anordnung des Gesundheitsamtes selbst verpflichtet sind, sich für volle zehn Tage zu isolieren. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen schnellstmöglich eigenständig informieren.

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss sich ebenfalls automatisch in Quarantäne begeben. Diese Dauer beträgt wie die Isolierung zehn Tage, gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der/des Infizierten.

Für andere Kontaktpersonen greift keine automatische Quarantäne. Hier setzt eine Quarantäne nur ein, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich für individuelle Fälle angeordnet hat: zum Beispiel für Kita-Kinder und Schüler sowie Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Ausnahmeregelungen zur Quarantäne für Haushaltsangehörige und andere Kontaktpersonen bestehen nach § 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Die aktuelle Fassung der Verordnung findet ihr hier (Land NRW)

(Quelle Stadt Dortmud)

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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