Stadt Dortmund veröffentlicht Allgemeinverfügung

Ab Donnerstag müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen. Zu den Ausnahmen gehören u.a. Betriebe, die Lebensmittel verkaufen. Restaurants können bis 15:00 Uhr öffnen. Auch Spiel- und Bolzplätze und Hoeschpark werden gesperrt. Dies hat die Stadt in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben.

Neue Regelungen

Die neue Allgemeinverfügung tritt ab 0:00 Uhr in Kraft. Die Stadt Dortmund will damit die Unterbrechung und Verlangsamung der Infektionsketten fördern. Die neuen Regelungen lauten wie folgt:

  • Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur zwischen 6:00 und 15:00 Uhr geöffnet sein
  • Spiel- und Bolzplätze schließen
  • Versammlungen zur Religionsausübung sind verboten. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen schließen

Ausnahmen

Ausgenommen sind Einzelhandelsbetreibende folgender Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Ausgenommen sind zudem auch der Großhandel, Dienstleister und Handwerker.

Regelungen Shopping-Malls, z.B. Thier-Galerie

Der Zugang zu Einkaufszentren, "Shopping-Malls" oder "Factory Outlets" und vergleichbaren Einrichtungen ist nur gestattet, wenn sich dort die zuvor aufgeführten Geschäfte befinden, sodass der Zugang dorthin möglich ist.

Die Thier-Galerie bleibt geöffnet: "Hier gibt es einen Supermarkt und Drogerien. Dorthin ist der Zugang zu gewährleisten. Es gibt dort auch den Gastronomiebereich, für den die Regelung gilt, ab 15:00 Uhr zu schließen." , sagte Rechtsdezernent Norbert Dahmen. "Das Ordnungsamt ist bereits im Dialog mit der Thier-Galerie. Ziel ist es, eine Einbahnstraße durch die Thier-Galerie zu bilden. In der Thier-Galerie darf nicht verweilt werden. Das ist eine wichtiger Aspekt des Gesundheitsschutzes."

Gaststätten, Kneipen, Cafés etc. sind betroffen

"Ab Donnerstag sind alle Gaststätten, Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskos zu schließen. Mit Ausnahme der Kneipen war das schon der Fall. Kneipen sind nun hinzugekommen." Restaurants und Speisegaststätten müssen weiterhin Hygienevorschriften beachten, etwa die, dass nachvollziehbar sein muss, wer bedient wurde.

Dahmen empfiehlt: "Nutzen Sie den Liefer- und Abholservice der Restaurants." Am Beispiel erklärt er: "Trinkhallen, die ausschließlich Getränke verkaufen und damit zum Verweilen vor Ort einladen, müssen schließen. Wenn an diese jedoch ein Kioskbetrieb mit Zeitungsverkauf angegliedert ist, können sie geöffnet bleiben."

Auch Jugendfreizeitstätten, sowie der Hoesch-Park bleiben ab dem 19. März 2020 geschlossen. "Der Hoeschpark hat sehr viele Freizeiteinrichtungen, die einen Sport- bzw. Spielplatz-ähnlichen Charakter haben. Das lädt zum Verweilen ein. Genauso wie Spiel- und Bolzplätze geschlossen werden, wird auch der Hoeschpark geschlossen, damit es keine Publikumsverlagerung innerhalb des Parks gibt", erklärt Dahmen.

Verstöße werden vom Ordnungsamt Dortmund kontrolliert

"Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls auch mit der Polizei diese Regelungen durchsetzen. Wenn also jemand gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, dann wird er belangt", so Ullrich Sierau. Betriebe, die gegen die Allgemeinverfügung verstoßen, müssten mit Bußgeldern von 250 bis 25.000 Euro rechnen, so Dahmen. Wie hoch die Strafe ausfalle, käme darauf an, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde, so Dahmen. "Notfalls werden wir mit Versiegelungen arbeiten."

Lebensmittelläden und Apotheken dürfen sonntags öffnen

An Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, außer Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, dürfen Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels öffnen.

Polizei geht gegen Missachtung der Vorschriften vor

Die Polizei Dortmund wird ab sofort konsequent gegen die Missachtung der Schutzvorschriften vorgehen und Personengruppen auflösen. Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei nicht Einhaltung der Maßnahmen um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz handelt und diese eine Straftat darstellen können. Geld- und sogar Haftstrafen sind möglich.

Polizeipräsident Gregor Lange: "Mit Corona-Partys oder wie auch immer begründeten größeren Ansammlungen von Menschen sind nicht mehr kontrollierbare Risiken verbunden. Wer diese Veranstaltungen organisiert oder besucht, erhöht das Infektionsrisiko für sich und Unbeteiligte dramatisch und handelt völlig verantwortungslos und unsolidarisch."

OB Ullrich Sierau appelliert an die Vernunft der Dortmunder

Die Stadt sei bisher auf sehr viel Verständnis bei Veranstaltern gestoßen. "Was wir aber sonst noch wahrnehmen an Missachtung, finden wir mittlerweile problematisch", so der Oberbürgermeister im Hinblick auf sogenannte "Corona-Partys".

"Wir haben den Ehrgeiz, dass in dieser Stadt möglichst wenig Menschen infiziert werden und möglichst niemand aufgrund dieses Virus zu Tode kommt." Deshalb müsse es möglich sein, in einer solchen Ausnahmesituation den Kopf einzuschalten, entsprechend zu handeln und auf bestimmte Dinge zu verzichten. Es handele sich um eine temporäre Situation. "Aber je unvernünftiger die Menschen sind und je weniger Infektionsketten unterbrochen werden, desto länger dauert das alles. Wir müssen das Virus austrocknen – und wenn wir das jetzt schnell und konsequent hinbringen, dann ist auch früher wieder Party", so Sierau.

Quelle: Stadt Dortmund

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