Stadt legt Berufung gegen Internetportal-Urteil ein

Die Stadt Dortmund hat gegen das Urteil des Landgerichts zu ihrem Internetportal "dortmund.de" Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte der Stadt untersagt, das Portal in seiner bisherigen Erscheinungsform weiter zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

© Stadt Dortmund

Der Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co KG hatte wegen fehlender staatsferne des städtischen Portals geklagt. Art, Form und Inhalt des Internetportals würden die gesetzlichen Zuständigkeits- und Kompetenzgrenzen überschreiten, hatte das Landgericht geurteilt. Dem hält die Stadt entgegen, dass Partizipation und Information der Bürgerschaft zentrale Anliegen der Stadt Dortmund seien. Deshalb sei auch die Weiterentwicklung der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar, so Oberbürgermeister Ullrich Sierau. Er sieht sich durch den Städtetag NRW unterstützt, der unter anderem auch die journalistische Aufarbeitung von Inhalten in Online Auftritten der Städte und Gemeinden für zwingend notwendig hält.

Weitere Meldungen