Über 6 Jahre Jugendhaft
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.02.2019 10:30
Im Prozess um dem tödlichen Streit im Parkhaus Hörde vor einem Jahr hat das Landgericht die 17-jährige Angeklagte zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt. Die Richter werteten die Tat nicht als Totschlag, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge.

Es sei nicht sicher, dass die Angeklagte die schlimmen Folgen habe kommen sehen. Nach Angaben von Verteidigerin Henriette Lyndian nahm die Angeklagte das Urteil ruhig und gefasst auf. Zuschauer waren auch am letzten Verhandlungstag nicht zugelassen. Prozesse gegen Jugendliche finden immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Lyndian erklärte weiter, dass ihre Mandantin wisse, was sie getan habe und dass sie schuldig sei. Details über den Hintergrund der blutigen Auseinandersetzung vor rund einem Jahr wollte sie nicht nennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung könnten noch Revision einlegen.