Urteil gegen Metzelder ist rechtskräftig

Das Urteil gegen Ex-BVB-Profi Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat laut Gericht die Berufung zurückgenommen. Die zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie hat damit Bestand.

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Keine Berufung

Beide Seiten hätten auf Rechtsmittel verzichtet, teilte das Gericht mit. Der 40-Jährige habe auf die Rückgabe seines Handys verzichtet, heißt es. Das war als Beweismittel sichergestellt worden. Das Gericht wiederum verzichtete darauf, zusätzlich zur Bewährungsstrafe eine Geldauflage festzusetzen.

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