Urteil im Schalla-Prozess nicht vor Mitte Juli

Das Urteil im Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla vor 25 Jahren verzögert sich bis mindestens Mitte Juli. Das Schwurgericht will möglicherweise noch ein medizinisches Gutachten über den Angeklagten einholen.

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Dieser behauptet, nach zwei Handoperationen vor fast 40 Jahren sei er überhaupt nicht in der Lage, einen Menschen zu erwürgen. Der Angeklagte nutzte auch den 14. Verhandlungstag, um vehement seine Unschuld zu beteuern. Ralf H. warf den Richtern vor, ihrer Verantwortung nicht gerecht zu werden. Er müsse freigesprochen werden, weil er die Tat einfach nicht begangen habe.

Ob der Angeklagte vor dem Urteil tatsächlich noch von einem Handchirurgen untersucht werden wird, haben die Richter noch nicht entschieden. Sie forderten Verteidiger Christian Dreier jedoch schon einmal auf, auf die Suche nach einem Spezialisten zu gehen. Das will der Rechtsanwalt bis Mitte des Monats erledigt haben.

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