Verwaltungsgericht verbietet Videoüberwachung in Dortmund Dorstfeld

Die Polizei Dortmund darf eine von mutmaßlichen Neonazis bewohnte Straße vorerst nicht mit Videokameras überwachen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden.

Videoüberwachung im Einsatz
© Polizei Dortmund

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes

Die Polizei hatte mit der Videoüberwachung Straftaten in der Straße und dem Umfeld verhindern wollen. Auch habe sie damit dem Image des Stadtteils Dortmund-Dorstfeld als sogenanntem "Nazi-Kiez" mit dem Charakter eines "Angstraumes" entgegenwirken wollen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Überwachung sollte ab September beginnen. Geklagt hatten vier Anwohner, die der Dortmunder Neonazi-Szene zugerechnet werden. Sie hätten sich durch die beabsichtigte Videoüberwachung der Straße und des Gehwegs vor dem von ihnen bewohnten Haus in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen.

Das Gericht sah die geplante Videoüberwachung nicht vom Polizeigesetz gedeckt. Weder stelle der Bereich einen Kriminalitätsschwerpunkt dar, noch seien dort Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten. 

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