
Videoüberwachung in der Nordstadt weiterhin erlaubt
Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschieden. Denn auf dem ca. 270 m langen Abschnitt der Münsterstraße, auf dem 18 Videokameras fest installiert sind, würden wesentlich mehr Straftaten begangen als im restlichen Stadtgebiet, begründet das Gericht die Entscheidung mit Verweis auf die Kriminalitätsstatistik.
Veröffentlicht: Samstag, 24.09.2022 08:54
Die Straßenkriminalität (Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Drogendelikte, aber auch sexuelle Nötigung etc.) sei im videoüberwachten Bereich der Münsterstraße um mehr als das Hundertfache höher als im restlichen Stadtgebiet, so das Gericht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei der Bereich weiterhin anfällig für Delikte der Straßenkriminalität.
Mit der Entscheidung weist das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag eines Dortmunders auch in zweiter Instanz zurück. Der Dortmunder hatte zuerst beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Eilantrag gegen die offene Videoüberwachung eingereicht. Dieser wurde abgewiesen. Daraufhin hatte er die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt, die nun auch erfolglos blieb. Der Beschluss ist unanfechtbar.