Vorlage der Gesundheitskarte im zweiten Quartal nicht mehr nötig
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.04.2020 11:35
Die Verbraucherzentrale berichtet, das mit Beginn des 2. Quartals am 1. April 2020 die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr vorlegt werden muss. Wer als gesetzlicher Kassenpatient ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt braucht, erhält die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage der Gesundheitskarte.
Maßnahmen gegen weitere Verbreitung des Coronavirus
Mit dieser Maßnahme will der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in der Zeit der Kontaktsperre aufgrund des Coronavirus gewährleisten, dass Patienten nicht persönlich in die Praxis kommen müssen.
Patientendaten
Die erforderlichen Versichertendaten können die Arztpraxen aus den Patientenakten entnehmen. Wird ein neuer Arzt besucht, müssen Patienten Name, Anschrift, Geburtsdatum und Namen der Krankenkasse per Telefon oder E-Mail an die Praxis weiterleiten.