Anzeige
Wählen trotz Betreuung
© Radio 91.2
Pascal Krüger (Mitte) mit seinem Betreuer Gregor Rüberg und Julian Arke von der Lebenshilfe Dortmund
Teilen: mail

Wählen trotz Betreuung

Pascal Krüger hat gekämpft - und er hat gewonnen. Der 23-jährige Dortmunder ist geistig behindert und hat mit anderen Betroffenen dagegen geklagt, dass er wegen seiner Behinderung nicht an allen Wahlen teilnehmen darf. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Pascal darf wählen, und zwar schon bei der Europawahl. Karin Jurke berichtet: 

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.04.2019 11:19

Anzeige
Karin JurkePascal darf wählen
Anzeige
Anzeige
Anzeige