Wählen trotz Betreuung
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.04.2019 13:19
Pascal Krüger hat gekämpft - und er hat gewonnen. Der 23-jährige Dortmunder ist geistig behindert und hat mit anderen Betroffenen dagegen geklagt, dass er wegen seiner Behinderung nicht an allen Wahlen teilnehmen darf. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Pascal darf wählen, und zwar schon bei der Europawahl. Karin Jurke berichtet: