Wählen trotz Betreuung

Pascal Krüger hat gekämpft - und er hat gewonnen. Der 23-jährige Dortmunder ist geistig behindert und hat mit anderen Betroffenen dagegen geklagt, dass er wegen seiner Behinderung nicht an allen Wahlen teilnehmen darf. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Pascal darf wählen, und zwar schon bei der Europawahl. Karin Jurke berichtet: 

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