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In städtischen Räumen weiter Maskenpflicht
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Das gilt zum Beispiel in Publikumsbereichen von Ämtern, in Kultureinrichtungen und in Jugendfreizeitstätten. Dadurch sollen städtische Mitarbeiter vor einer Infektion geschützt werden, damit die Dienstleistungsangebote gesichert sind. In den Bereichen, in denen bislang die FFP2-Maskenpflicht gilt, soll diese auch weiterhin gelten. In allen anderen Bereichen reicht eine medizinische Maske aus.
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