Wer kommt für den Schaden auf?

Innerhalb von zehn Tagen sind zwei Mal riesige Bäume hier in der Stadt umgestürzt und haben jeweils mehrere Autos demoliert. Im Kreuzviertel traf ein riesiger Ahornbaum acht Autos. Einige davon haben jetzt einen Totalschaden. Bereits Anfang Oktober brach ein großer Ast einer Kastanie an der Viktoriastraße ab und beschädigte ebenfalls acht Autos. Wer kommt für diesen Schaden auf? Radio 91.2-Reporter Annette Jaciuk hat das für uns recherchiert.

Auto an der Liebigstraße: Baumkrone ist auf das Auto gekracht.
© Radio 91.2

Wer zahlt den Schaden, wenn ein Baum auf mein Auto kracht?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Der ADAC rät Autofahrern dazu, den Schaden zu dokumentieren: Fotos machen machen (Baum, Auto) und mit Zeugen sprechen. Dann sollten sich Betroffene mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden melden.

Versicherung

Bei der Vollkaskoversicherung werden zumindest die Blechschäden bezahlt, wenn die Stadt die Bäume regelmäßig überprüft hat und somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Bei Autofahrern mit Teilkaskoversicherung zahlt die Versicherung nur bei Schäden, die bei Sturm aufgekommen sind. Das war am Sonntag nicht der Fall, da der Ahornbaum an der Liebigstraße umgekippt ist, weil er von einem Pilz befallen war.

Hätte die Stadt diesen Baumpilz bei den Baumkontrollen nicht erkennen müssen?

Das hängt davon ab, wann die letzte Kontrolle durchgeführt wurde. Ein Pilz wächst im verborgenen und höhlt gelegentlich den ganzen Stamm aus. Das kann ziemlich schnell geschehen, sagen Experten. Die Stadt ist als Grundstückseigentümer erster Ansprechpartner für die Schäden durch den herabgestürzten Baum, da dieser am Straßenrand stand.

Die Stadt muss im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass sie ihre Bäume regelmäßig intensiv geprüft hat. Der zuständige Dezernent hat bereits pauschal gesagt, dass es in Dortmund regelmäßige Baumkontrollen gebe. Damit erfüllt die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht.

Deshalb müssen Autofahrer sich wohl an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. ADAC Mitglieder bekommen eine mündliche Rechtsberatung kostenlos. Es gab natürlich schon Autofahrer, die in einem ähnlichen Fall vor Gericht gegangen sind.

Ähnliche Fälle bereits vor Gericht

Ein Fall landete vor fünf Jahren sogar vor dem Oberlandesgericht Hamm (Rechtskräftiges Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 31.10.2014 (11 U 57/13)). Da ging es um eine Linde im Bereich Möllerbrücke, am Sonnenplatz. Ein Ast brach ab und beschädigte das Dach eines geparkten Autos. 4.700 Euro Schadenersatz verlangte der Autofahrer von der Stadt. Die Stadt Dortmund erklärte damals, dass die Linde regelmäßig kontrolliert wurde und nichts Auffälliges bei dem Baum festgestellt wurde. Also hafte die Stadt nicht für die Reparatur des Autodaches. Der Autofahrer blieb hartnäckig und ging bis vor das Oberlandesgericht Hamm und das gab dem geschädigten Autofahrer schließlich Recht.

Stadt Dortmund musste zahlen

Die Stadt Dortmund musste dem Autofahrer damals 4.700 Euro Schadenersatz zahlen, weil die Stadt den Baum nur unzureichend kontrolliert hat, so urteilten die Richter. Allerdings erklärten die Richter beim Oberlandesgericht auch: In der Regel reicht eine ordnungsgemäß durchgeführte Sichtkontrolle an den Bäumen. In diesem Falle sei der Baum aber recht alt gewesen und hatte Anzeichen für Schwachpunkte gezeigt, die hätten den städtischen Baukontrolleuren auffallen müssen.

Betroffene müssen möglicherweise vor Gericht klagen

Betroffene sollten erstmal eine Rechtsberatung beim ADAC einholen oder beim Anwalt für Verkehrsrecht. Autofahrer können sich auch an das Rechtsamt der Stadt wenden und ihre Ansprüche dort anmelden bzw. erklären, welcher Schaden ihnen entstanden ist. Denn wie der Fall mit der Linde am Sonnenplatz zeigt, kann auch die Stadt möglicherweise doch noch in Haftung genommen werden.

Anwaltsuche mit Hilfe des ADAC unter https://www.adac-vertragsanwalt.de/

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