Wiederaufbau-Hilfe auch für Dortmunder Hochwassergeschädigte

Ab Freitag (17.9.) an können auch Dortmunder Betroffene Wiederaufbauhilfen für Schäden des Starkregens Mitte Juli beantragen. Das Land hat dazu die Förderrichtlinie "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" erlassen.

© Feuerwehr Dortmund

Anträge online einreichen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen. Die Anträge müssen über das Online-Förderportal des Landes gestellt werden. Neben dem Servicetelefon des Landes bietet auch das Sozialamt der Stadt Dortmund eine telefonische Beratung für Privathaushalte an. Es kann auch per E-Mail Kontakt aufgenommen werden.

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