"3G-Regel" für Gastronomie, Hotels und Sport in NRW
Veröffentlicht: Dienstag, 17.08.2021 14:09
Ab kommenden Freitag (20.08.2021) müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese "3G-Regel" soll zunächst bis zum 17. September gelten, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Keine Inzidenzstufen in Dortmund
Auch in Dortmund gibt es ab Freitag keine Inzidenzstufen mehr. Das sieht die neue Coronaschutzverordnung für NRW vor. Grundlage ist, dass der Staat geimpften Menschen keine Verhaltensregeln mehr macht. Entsprechend sollen Einschränkungen nur noch für Ungeimpfte gelten.
In öffentlichen Innenräumen, im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht, und zwar auch für Geimpfte. Auch draußen muss bei Großveranstaltungen oder Menschenansammlungen Maske getragen werden. Die Stadt Dortmund kann die Regeln noch verschärfen, muss aber die Veröffentlichung der Landesverordnung abwarten.
3G-Regel in NRW
Die "3G-Regel" gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), für körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 1000 Personen. Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die "3G-Regel" laut Ministerium generell - also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. "Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt", so das Ministerium.
(dpa)