Ab sofort gilt um das Dortmunder Stadion wieder Maskenpflicht

Rund um das Dortmunder Stadion sind Besucher und Passanten ab sofort zum Tragen von Masken verpflichtet.

© Stadt Dortmund

Regeln gelten drei Stunden vor und nach dem Spiel

Die Stadt Dortmund hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Maskenpflicht gilt in einem Gebiet, das mit dem Bereich des Glasverbots identisch ist. Hier treffen laut Stadt beim Betreten und Verlassen des Stadions die meisten Menschen aufeinander. In dem Gebiet muss auf den Straßen und Gehwegen mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Die Verfügung gilt jeweils drei Stunden vor Beginn eines Spiels und endet zwei Stunden nach dem Abpfiff.

Die Maskenpflicht wird im öffentlichen Raum rund um das Stadion folgendermaßen begrenzt:

- Im Süden: Die südliche Trasse der Bahnlinie Dortmund–Schwerte/Soest der DB AG (hinter Signal-Iduna-Park)

- Im Westen: Strobelallee vom Kreuzungsbereich Strobelallee/Im Rabenloh bis zur Einmündung Bolmker Weg und Bolmker Weg von der Einmündung Strobelalle bis zur südlichen Trasse der Bahnlinie Dortmund–Schwerte/Soest der DB AG (hinter Signal-Iduna-Park)

- Im Norden: Strobelallee vom Kreuzungsbereich Im Rabenloh/Strobelallee bis zum Abgang zur Unterführung des Stadtbahnhaltepunktes "Stadion" inklusive des Wirtschaftsweges bis Höhe des Parkplatzes des Verwaltungsgebäudes der Westfalenhallen

- Im Osten: Bolmker Weg von der südlichen Bahntrasse bis zur Unterführung Stadtbahnhaltepunkt "Stadion" inklusive des Platzbereiches des Kiosks SIP, der östlich des Bolmker Weges gelegenen ersten Parkplatzreihen der Parkplätze C 1 und C 2, des westlichen Teils des Wendehammers an der Bushaltestelle "Parkplatz C", der Straße Am Sonnenblick von der Einmündung Bolmker Weg bis zur Zufahrt des Parkplatzes C 2.

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