Arbeitsagentur gewährt Zahlungsaufschub

Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind, hat die Bundesagentur für Arbeit die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert. Das gilt, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.

© Radio 91.2

Ratenzahlung

Wenn Selbstständige die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung derzeit nicht zahlen können, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis Oktober 2020. Dafür müssen sich Versicherte nicht melden. Die noch ausstehenden Beiträge können später auch in Raten zurückgezahlt werden.

Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen, und erneut Arbeitslosengeld beantragt haben, können sich danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September.

Hotlines

Corona-Krisenhotlines zum Thema Jobs und Kurzarbeit findet ihr hier.

Weitere Meldungen