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Symbolbild: Obdachlosigkeit
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Ausgangssperre in Dortmund: Keine Strafe für Obdachlose

Obdachlose Menschen in Dortmund müssen keine Strafen wegen der nächtlichen Ausgangssperre befürchten. Das erklärte die Leiterin des Dortmunder Ordnungsamtes, Beate Siekmann.

Veröffentlicht: Freitag, 30.04.2021 14:22

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Informationen über freie Unterkünfte

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Wenn sich Obdachlose zwischen 22 und 5 Uhr draußen aufhalten, würde es keine Bußgelder geben, so Siekmann. Sie würden lediglich über Angebote der Sozialverwaltung informiert, auch darüber, wo es vielleicht noch eine freie Unterkunft gibt. Normalerweise wird beim Erstverstoß gegen die Ausgangssperre ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig.

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