Autounfall: Mögliche fahrlässige Tötung eines 4-Jährigen

Ein 4-jähriger Junge war im Februar bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen - die Staatsanwaltschaft hat einen 84-jährigen Autofahrer angeklagt. Jetzt steht der Termin für die Hauptverhandlung fest.

© Michael Grabscheit / Pixelio

Autounfall an der Aplerbecker Straße

Die Verhandlung ist für den 14. Januar im Amtsgericht Dortmund angesetzt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten fahrlässige Tötung zur Last. Das vierjährige Kind war am 24. Februar in der Mittagszeit auf der Aplerbecker Straße überfahren worden. Abends war es im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen.

Sonne habe geblendet

Laut Zeugenaussagen war der Junge an der Fußgängerampel bei Grün auf die Straße gelaufen. Ein 84-jähriger Autofahrer muss wohl trotz roter Ampel weitergefahren sein. Er habe angegeben, dass er wegen der tiefstehenden Sonne nichts gesehen habe, sagte Staatsanwalt Henner Kruse. Dann hätte er aber die Geschwindigkeit anpassen müssen, so Kruse. 

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