Bundestagswahl: Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate sind zusätzliche Mandate, die den Bundestag aufblähen. Was da genau hinter steckt, weiß Radio 91.2-Reporterin Babette Horschler.

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Überhangmandate seit 1949

Eigentlich hat der Bundestag 598 Mandate, davon die Hälfte für Bundestagsabgeordnete, die wir direkt über unsere Erststimme gewählt haben. Die packen ihre Sachen und ziehen nach Berlin.

Mit der Zweitstimme haben wir die Parteien gewählt. Auf die fällt durch Listenplätze die andere Hälfte der Mandate. Heißt, das Wahlergebnis wird prozentual im Bundestag auf diese Mandate verteilt. Aber dann kommen noch welche dazu.

Wenn mehr Direkt-Kandidaten direkt ins Parlament gewählt worden sind als ihnen per Quote über die Partei also die Zweitstimme zustehen, dann kommt es zu diesen Überhangmandaten.

Im noch amtierenden Bundestag gibt es 46 Überhangmandate und die politische Ausgewogenheit zu garantieren, sogar 65 Ausgleichsmandate verteilt auf alle Parteien. Dadurch wurde der Bundestag über die Zeit aber immer größer. Die ersten beiden Überhangmandate gab es schon 1949 im ersten Parlament nach dem Zweiten Weltkrieg

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