Corona-Schutzverordnung: Stadt Dortmund stellt Allgemeinverfügung vor
Veröffentlicht: Montag, 02.11.2020 16:10
Eine Verschärfung der Maskenpflicht in Dortmund ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das sagte Rechtsdezernent Norbert Dahmen am Mittag (2.11.) nach einer Pressekonferenz der Stadt.
In der Konferenz ging es um die Auswirkungen der neuen Corona-Schutzverordnung. In der darauf basierenden Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund gebe es abseits der Regeln zur Maskenpflicht keine großen Unterschiede zur bundesweiten Schutzverordnung. Die derzeitige Maskenpflicht betrifft derzeit den Hellweg, das Brückstraßenviertel, die Münsterstraße, den Nordmarkt und die Fußgängerzonen in den Stadtteilvierteln. Eine Erweiterung darüberhinaus sei allerdings für viele Bürger nicht mehr nachvollziehbar, könne aber durchaus kommen.
Zahlen "viel zu hoch"
Diese Dynamik „müsse jetzt durchbrochen werden“, sagte die Krisenstabsleiterin, Birgit Zoerner. Ihr sei vollkommen bewusst, welch herber Schlag der Lockdown für Schausteller, Gastronomen und Kulturschaffende bedeutet, erklärte Zoerner. Anhand der 7-Tages-Inzidenz könne man aber sehen, warum der neuerliche Lockdown notwendig ist.
Nur wenig Unterschiede
Seit dem 2. November 2020 gilt auch in Dortmund der Lockdown Light. Bei einer Pressekonferenz der Stadt Dortmund wurde nun die Allgemeinverfügung vorgestellt. Viele Unterschiede gibt es aber nicht. Radio 91.2-Reporter Frederic Kappen war bei der Pressekonferenz dabei.