DNA-Speicherung nicht rechtswidrig

Die DNA-Spur im Mordfall Nicole-Denise Schalla darf verwertet werden. Das hat das Schwurgericht entschieden. Die Richter sind davon überzeugt, dass es richtig und erlaubt war, die DNA des Angeklagten Ralf H. im März 1999 zu speichern. Deshalb muss der 54-Jährige in Untersuchungshaft bleiben.

© Archiv

An der Leiche der im Herbst 1993 erwürgten Schülerin war eine Hautschuppe gesichert worden, die nachträglich eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden konnte. Die Verteidiger Christian Dreier und Gencer Demir hatten zuletzt bemängelt, dass die Polizei die DNA ihres Mandanten aber niemals hätte speichern dürfen. Ihrer Ansicht nach hatte er zuvor gar keine erhebliche Straftat verübt. Die Richter halten die DNA-Speicherung jedoch keineswegs für rechtswidrig. Deshalb bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht. Ob die Verteidiger jetzt weitere Anträge stellen, steht noch nicht fest. 

Weitere Meldungen