Dortmund-Dorstfeld: Verwaltungsgericht erklärt Hannibal-Räumung für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht hat die Räumung des Dorstfelder Hannibal-Komplexes vor vier Jahren für rechtswidrig erklärt. Die Stadt hätte die Verfügung damals nicht gegenüber dem Eigentümer aussprechen dürfen, sondern jede einzelne Mietpartei schriftlich informieren müssen. Die Folgen des Urteils sind noch unklar.

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Brandschutzmängel werden nicht angezweifelt

Die Stadt hatte die acht Hannibal-Hochhäuser am 21. September 2017 wegen mangelnden Brandschutzes räumen lassen. Dass die Gebäude schwere Mängel aufwiesen, zweifelt das Verwaltungsgericht nicht an. Im Prozess wurde sogar deutlich, dass die Häuser so niemals hätten gebaut werden dürfen, weil sie mehrfach gegen die Baugenehmigung verstoßen.

Die Stadt hätte jedoch die Mietparteien offiziell anschreiben müssen. Der Vermieter hätte gar kein Recht gehabt, die Menschen aus den Wohnungen zu weisen, so das Gericht.

Erstmeldung, 6.10.2021

 Vor vier Jahren mussten 750 Menschen aus dem Dortmunder Wohnkomplex „Hannibal“ raus. Die Kommune begründete das damals mit Brandschutzmängeln. Jetzt gibt es ein Urteil

Am Mittwoch (6.10.) entscheidet das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht, ob die Räumung überhaupt rechtens war. Die Mieter des Dorstfelder Hochhauses wussten von der Räumung nichts und dürfen bis heute nicht in ihre Wohnungen zurück.

Die Eigentümerin hat gegen die Räumung und auch gegen die Nutzungs-Untersagung geklagt. Jetzt stehen sie und die Stadt Dortmund sich am Gericht gegenüber. Beim Prozess geht es auch um die Frage, gegen wen sich die Schadensersatz-Ansprüche der Mieter richten – die Stadt oder die Eigentümerin.  

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