Dortmund geht in den Teil-Lockdown

Laut der vom Land NRW veröffentlichen neuen Corona-Schutzverordnung sind zum Beispiel Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie Kinos verboten - und zwar bis zum 30. November 2020.

Kristenstab tagt

Bis dahin bleiben auch Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten geschlossen. Außerdem ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und Schwimmbädern verboten. Bis Ende November darf die Gastronomie zudem nur noch Lieferdienste anbieten.

Der Dortmunder Krisenstab tagt heute und will heute Mittag dann weitere Einzelheiten zur Dortmunder Corona-Vchutzverfügung in einer Pressekonferenz erläutern.

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