Dortmund: Keine Kontaktbeschränkungen in der Gastronomie

Restaurantbesuche und Silvesterfeiern in der Gastronomie sind ohne Kontaktbeschränkungen möglich. Darauf hat der Hotel - und Gaststättenverband DEHOGA in Dortmund hingewiesen.

© Symbolbild / Canva

Tanzveranstaltungen verboten

Nach Weihnachten hätten häufig Gäste nachgefragt, weil sie einen Tisch reservieren wollten, jedoch unsicher waren, ob es mit der neuen Corona-Schutzverordnung möglich sei. Geburtstags- oder Silvesterfeiern im Restaurant auch mit mehr als zehn Personen stehe nichts im Wege, sagte der Sprecher der DEHOGA.

Tanzveranstaltungen bleiben allerdings verboten, auch Clubs und Discos haben zu. Beim Restaurantbesuch gelte 2G oder 2G plus Test. Die Gastronomen müssten das kontrollieren, und deshalb entfalle die Kontaktbeschränkung.

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