Dortmund: Mordkomplott gegen Lehrer - Revision eingelegt

Auch nach den Urteilen um den geplanten Mordanschlag auf den Dortmunder Lehrer Wolfgang Wittchow können die Akten nicht geschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Damit muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Strafverfahren gegen drei Teenager jetzt auf Rechtsfehler überprüfen.

Sitzungssaal Landgericht
© Landgericht Dortmund

"Freispruch sei rechtlich nicht vertretbar"

Zwei der Jugendlichen waren Anfang Juli verurteilt worden: einer zu drei Jahren Jugendhaft, einer zu einem dreiwöchigen Arrest und 100 Sozialstunden. Ein dritter wurde freigesprochen. Vor allem diesen Freispruch will die Staatsanwaltschaft nun durch den Bundesgerichtshof kippen lassen. Sie hielten den Freispruch rechtlich nicht für vertretbar, sagte Staatsanwalt Henner Kruse. 

Laut Urteil des Dortmunder Landgerichts hatten die Jugendlichen geplant, den Lehrer der Martin-Luther-King-Gesamtschule mit einem Hammer zu erschlagen.

Wie geht es jetzt weiter?

Da das Urteil erst Anfang Juli gesprochen wurde, muss das Urteil erst einmal geschrieben werden. Danach hat die Staatsanwaltschaft dann Zeit, die Revision zu begründen. Dann gehen die Akten zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe und werden dann da auf Rechtsfehler überprüft. Sollten die Richter der Revision zustimmen, muss der Prozess noch einmal neu aufgerollt werden. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird aber noch jede Menge Zeit vergehen. Radio 91.2- Gerichtsreporter Jörn Hartwich geht davon aus, dass es in diesem Jahr wahrscheinlich kein Urteil mehr geben wird.

Zum Nachhören

© Radio 91.2

Weitere Meldungen zum Mordkomplott gegen Dortmunder Lehrer

Weitere Meldungen