Dortmund: Schalla-Prozess könnte eingestellt werden
Veröffentlicht: Freitag, 20.11.2020 16:14
Der Schalla-Prozess könnte eingestellt werden. Das hat das Schwurgericht erklärt. Es versucht, den Tod der Schülerin Nicole-Denise Schalla vor 27 Jahren aufzuklären. Dabei geht es auch um die Rolle des Angeklagten bei der Tat. Allerdings haben die Richter Schwierigkeiten, ein sogenanntes Mordmerkmal sicher feststellen zu können. Gelingt dies nicht, wäre die Tat ein Totschlag und damit bereits verjährt.
Totschlag verjährt nach 20 Jahren
Der Vorsitzende Richter Thomas Kelm brachte es auf den Punkt: Niemand außer dem Täter selbst wisse, wie Nicole-Denise Schalla wirklich zu Tode gekommen sei. Hat es zuvor einen Kampf gegeben? Wollte der Täter sie vergewaltigen? Oder attackierte er sie aus dem Hinterhalt und ließ ihr keine Chance? Nach Ansicht des Richters sind mehrere Möglichkeiten denkbar. Und nicht alle beinhalteten eines der gesetzlichen Mordmerkmale. Können die Richter am Ende keins feststellen, müssten sie die Tat als Totschlag bewerten und das Verfahren einstellen. Anders als Mord verjährt Totschlag nach 20 Jahren.