Dortmunder Amtsgericht: Corona-Regeln ohne Gesetz ungültig

Ein Dortmunder Richter hat am Montag (2.11.) die Corona-Schutzverordnung für unwirksam erklärt. Der Richter sprach drei Männer frei, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. In der Corona-Schutzverordnung hieß es damals: Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen seien untersagt.

Vorplatz des Amtsgerichts in Dortmund
© DortmunderWestfront - Lucas Kaufmann / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Urteil noch nicht rechtskräftig

Diese Verordnung sei ein gravierender Grundrechtseingriff. Dieser Eingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung, begründete der Richter. Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat schon Beschwerde eingelegt, jetzt muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.

Auch viele Politiker fordern inzwischen ein Corona-Gesetz: NRW-SPD-Chef Thomas Kutschaty sagte zum Beispiel: Derart massive Eingriffe in die Grundrechte könne man nicht einfach durch Ministerverordnungen regeln.

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