Dortmunder Sportvereine können städtischen Sportanlagen wieder nutzen

Sportvereine können ab heute unter bestimmten Voraussetzungen die städtischen Sportstätten wieder nutzen. Darauf hat der StadtSportBund hingewiesen. Die Vereine müssen vorher allerdings einen Antrag bei den städtischen Sport- und Freizeitbetrieben stellen.


Hallenboden einer Sporthalle
© hpgruesen / Pixabay

Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden

Bei einer Wiederaufnahme des Sportbetriebs müssen allerdings zahlreiche Hygienevorschriften beachtet werden. Demnach müssen die Sportler zum Beispiel fertig umgezogen zur Sportstätte kommen, da die Nutzung der Umkleide-, Dusch- und auch der sonstigen Gemeinschaftsräume verboten ist. Außerdem müssen die Breitensportangebote kontaktfrei betrieben werden und ein Wettkampfbetrieb ist noch bis zum 30. Mai untersagt.

Hinzu kommen die üblichen Abstandsregeln und die regelmäßige Reinigung der Geräte. Der StadtSportBund fordert die Vereine auf, genau zu prüfen, ob alle Regeln eingehalten werden können. In vielen Fällen sei es sicherlich sinnvoll, die Aufnahme des Trainigsbetriebes noch weiter nach hinten zu schieben. 

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